DDGI-Stellungnahme zum BDSG-Entwurf


Der Deutsche Dachverband für Geoinformation (DDGI) äußert in seiner Stellungnahme zum Gesetzantrag auf Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes Befürchtungen, dass die vorliegende Neufassung zu einer extremen Behinderung der gesamten Geoinformationswirtschaft führen wird und dadurch Nachteile für alle Bereiche der Wirtschaft entstehen werden. Der eingebrachte Antrag sei daher abzulehnen.

Dabei geht es in erster Linie nicht um die Frage, ob Gesichter und KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden sollen - das ist wohl eindeutig und wird mittlerweile ja auch von alle Beteiligten so gesehen - sondern um das unkenntlich machen von ganzen Gebäuden auf Antrag des Eigentümers oder Mieters sowie aufwändige Vorabinformationen für Behörden und Bürger, die gesetzlich vorgeschrieben werden sollen. Der DDGI befürchtet hier Auswirkungen, die sich für die Erstellung von Datenmodellen ergeben. Projekte wie die systematische Erstellung von Informationssystemen, z.B. für Umweltdaten (Solarkataster zur Ermittlung des Solarpotentials von Dächern, Überflutungsmodelle für den Hochwasserschutz, u.a.), von denen Bürger, Verwaltung und die Umwelt profitieren, wären nur mit erheblich höherem Aufwand zu realisieren, wenn nicht ganz in Frage gestellt.

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