Notfallplanung, die Gewerbesteuerfalle
Das BI informiert:
Im Seminar „Der Übergabevertrag / Unternehmensnachfolge“ wurde von der Referentin D. Clostermann die s.g. „Gewerbesteuerfalle“ im Zusammenhang mit der Erbfolge angesprochen. Hierzu hat Frau Clostermann eine erweiterte Notiz verfaßt. Das Bildungsinstitut empfiehlt die Kenntnisnahme.
Mit freundlichem Gruß
Ihr BI-Team
Notfallplanung, die Gewerbesteuerfalle
Für Sie als öffentliche bestellte Vermessungsingenieure ist klar, aus Ausbildung und Bestellung beziehen Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und in Folge stellt sich für
Sie die Frage der Gewerbesteuerpflicht nicht.
Was aber passiert, wenn Sie in Ihre Sozietät einen Gesellschafter aufnehmen, der nicht über Ihre Ausbildung verfügt, oder einen einem anderen im § 18 EStG beschriebenen Beruf angehört, also keine Einkünfte gemäß § 18 EStG als Freiberufler erzielen kann ?
Die Antwort ist ganz einfach, dieser neue Gesellschafter infiziert alle Einkünfte dieser GbR. Damit erzielt diese GbR insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer. Also eine steuerliche Mehrbelastung von ca. 15 %.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man sich gewollt, bewusst in diese „ Falle“ begibt.
Was aber passiert, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne im Rahmen der Notfallplanung den Verbleib des Anteils an der GbR testamentarisch geklärt zu haben ?
Liegt eine Erbgemeinschaft qua gesetzlicher Erbfolge vor, sind im Regelfall die Ehefrau des Verstorbenen und dessen Kinder Partner der Sozietät. Als steuerliche Konsequenz entstehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb für alle Beteiligten aus der bis dahin existenten Freiberufler GbR, mit der Konsequenz der Gewerbesteuerpflicht.
Wird ein Vermächtnis ausgesetzt .. mein Sohn erbt den Geschäftsanteil ... ist das Problem wieder da, wenn der Sohn nicht öffentliche bestellter Vermessungsingenieur ist, werden auch hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb generiert, mit der Folge der Gewerbesteuerbelastung.
Notfall- Planung ist ein Instrumentarium, frühzeitig im Gesellschaftsvertrag Ansätze richtig zu formulieren und diese konsequent im Testament fortzusetzen.
Eine gute individuelle Beratung hilft Steuern zu sparen.
Beitrag 27.09.2006Steuerberaterin
Dipl. Volkswirtin
Dorothee Clostermann
Ratingen Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.




