Positionspapier des BDVI
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V.
Berlin, im Januar 2010
Der BDVI spricht sich für eine Annäherung der Qualifikationsanforderungen der Geometerberufe auf höchstem Niveau in Europa aus.
Der BDVI setzt sich für eine Annäherung der Qualifikationsanforderungen auf hohem Niveau in Europa ein und unterstreicht damit die Bedeutung der beliehenen/Öffentlich bestellten Geometer für die Eigentumssicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten.
Die Tätigkeiten des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs sind "Ausübung öffentlicher Gewalt" im Sinne des Art. 45 EG - das Berufsrecht des ÖbVI unterfällt also im 'hoheitlichen' Teil nicht dem EG-Vertrag.
Für den nicht hoheitlichen Teil des Berufes arbeitet der BDVI mit an einem europäischen Berufsprofil, das den Entwicklungen aus Art. 43 u. 49 EG (Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit) sowie den Richtlinien 2006/123/EG (DL-RL) und 2005/35/EG (BA-RL) Rechnung trägt. Die Geometerverbände aus allen europäischen Staaten arbeiten dafür eng im "Comité de Liaison des Géomètres Européens" zusammen. Dort wurde - entsprechend Art. 37 DL-RL - im September 2009 der „Verhaltenskodex für Europäische Geometer“ verabschiedet, mit dem - im Sinne des Verbraucherschutzes - für grenzüberschreitende Dienstleistungen gemeinsame, verbindliche Standes- und Verhaltensregeln definiert werden - ein wichtiger Schritt hin zum "Europäischen Geometer“.
Der BDVI fordert die Überarbeitung der HOAI, insbesondere die Rückführung der Leistungsbilder VI und X bis XIII der HOAI 1996, u.a. der vermessungstechnischen Leistungen, in den verbindlichen Teil.
Ingenieurgeodätische Leistungen bilden die Grundlage von Bautätigkeiten und Investitionen und begleiten diese im gesamten Planungsprozess. Der BDVI setzt sich daher zusammen mit anderen Verbänden vehement für die weitere Novellierung der HOAI im Sinne der Entschließung des Bundesrates ein.
Der BDVI fordert im Rahmen der Novellierung des JVEG die Anerkennung der Sachverständigenleistung von Vermessungsingenieuren.
Freiberufliche Vermessungsingenieure verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Liegenschafts-, Grundstücks, Bau- und Bewertungsrecht. Ihre gutachterliche Tätigkeit geht weit über vermessungstechnische Sachverhalte hinaus. Neben der geplanten Umbenennung des Sachgebietes ("Vermessungs- und Katasterwesen") müssen angemessene Vergütungssätze berücksichtigt werden.
Der BDVI setzt sich für eine Harmonisierung des Vermessungswesens auf Bundesebene ein.
Im Zuge des europäischen Einigungsprozesses sind die Unterschiede in Benutzung und Qualität des Liegenschaftskatasters in den einzelnen Bundesländern zu minimieren. Der BDVI fordert eine bessere und einheitliche Verfügbarkeit von Geobasisdaten im bundesweiten Maßstab. Ein erster Schritt auf diesem Weg wird die Einführung der Technologie “Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem“ (ALKIS) sein. Zusätzlich sind aber auch die Gebührenordnungen in den Ländern und die Gebührenrichtlinie der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen) transparenter und nutzerorientierter zu gestalten.
Der BDVI setzt sich für günstige Rahmenbedingungen bei Existenzgründungen ein.
Der Schritt in die Selbständigkeit soll gezielt durch steuerliche Entlastungen und Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in der Anfangszeit sowie durch bürokratische Erleichterungen gefördert werden. Für viele Freiberufler, v.a. bei Kleinstgründungen, sind Kleinkredite bei Hausbanken oder Existenzgründerdarlehen der KfW-Mittelstandsbank nur in seltenen Fällen zugänglich. Hier sind Finanzierungsalternativen gefragt, bei denen soziale und unternehmerische Kompetenzen berücksichtigt werden.
Bürokratieabbau durch Beleihung
Der BDVI fordert eine Erweiterung der Beleihungsbereiche für ÖbVI.
Die Übertragung von hoheitlichen Vermessungsaufgaben auf beliehene Freiberufler hat sich in Deutschland bestens bewährt. Die öffentliche Bestellung bietet die Vorteile freiberuflicher Dienstleistung wie Bürgernähe, Flexibilität und Innovationskraft bei gleichzeitiger staatlicher Kontrolle. Daher ist die Zulassungsmöglichkeit von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren auch in Bayern dringend geboten. Und in den Ländern, wo die Politik eine quotierte Aufgabenzuweisung an Freiberufler beschlossen hat, ist dies auch in die Tat umzusetzen.
Um den Anforderungen der überregional tätigen Auftraggeber besser gerecht werden zu können, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für länderübergreifende Kooperationen von ÖbVI bzw. zwischen ÖbVI und anderen Freiberuflern zu schaffen.
Der BDVI spricht sich für den Erhalt unseres bewährten Eigentumssicherungssystems mit dem hohen Standard im Kataster aus.
Abgemarkte Grundstücksgrenzpunkte tragen wesentlich zur Sicherung des nachbarschaftlichen Grenzfriedens bei. Daher sollen festgestellte Grenzen weiterhin abgemarkt werden. Von diesem Gebot dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen begründete Ausnahmen zugelassen werden.
Amtliche bzw. qualifizierte Lagepläne beinhalten genaue Aussagen über liegenschaftsrechtliche, baurechtliche und weitere rechtliche Sachverhalte, für deren Richtigkeit die Verfasser mit Siegel garantieren. Auch bei Absteckungen von Gebäuden, die auf der Grenze geplant sind oder einen bestimmten Abstand zur Grenze einhalten müssen, ist eine Grenzherstellung erforderlich. Nur die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure besitzen - neben den behördlichen Vermessungsstellen - die dafür notwendige umfangreiche Qualifikation und durch die Beleihung besondere Vertrauensstellung. Zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes sollen diese Aufgaben den ÖbVI und Behörden vorbehalten bleiben.
Der BDVI unterstützt die Positionen des Bundesverbandes der Freien Berufe und fordert steuer- und sozialpolitische Regelungen, die stärker die Bedürfnisse von Freiberuflern berücksichtigen.
Das Steuerrecht ist insgesamt zu vereinfachen und Gesetzesänderungen sind in einem Jahressteuergesetz zusammen zu fassen. Insbesondere für Freiberufler ist das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sehr wichtig. Die vollständige Absetzbarkeit der Steuerberatungskosten und realitätsnähere Bewertungsvorschriften bei der Erbschaftssteuer gehören ebenso zum Forderungskatalog wie die Wiedereinführung der degressiven AfA, die spürbare Impulse für die Neubautätigkeit und den Umbau im Bestand bringen kann.
Der BDVI setzt sich für die Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ein. Hierfür sind noch weitere Anreize zu schaffen. Außerdem wird die Rückkehr zur alten Krankengeld-Regelung für Selbständige begrüßt.
Der BDVI setzt sich für die Modernisierung des Ausbildungsberufs “Vermessungstechniker/in“ ein und unterstützt geeignete Maßnahmen, um dem drohenden Ingenieurmangel in der Geodäsie/ Geoinformation entgegenzuwirken.
In der Schulausbildung ist dem mathematischen und naturwissenschaftlich-technischen Bereich mehr Gewicht zu geben.
Die neue Ausbildungsverordnung für Berufe in der Geoinformationstechnologie bietet die Grundlage, dass auch in Zukunft gut ausgebildete junge Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ein weiterhin hohes Niveau im Ingenieurstudium, auch als Bachelor oder Master, muss gewährleistet sein. Der BDVI spricht sich für den Erhalt des akademischen Grades des Dipl.-Ing. aus. Der BDVI begrüßt und unterstützt Fördermaßnahmen zur Berufsorientierung, hält jedoch weiterführende Maßnahmen zur Nachwuchswerbung für notwendig.
Kontakt
Kontakt: BDVI e.V., Luisenstraße 46,10117 Berlin
Tel.: 030/240 83 83, Fax: 030/240 83 859
e-mail:
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
, www.bdvi.de
Positionspapier im PDF-Format (48.4 kb)



