Aufbau des BDVI
Der BDVI verfügt als im Vereinsregister eingetragener Verein über eine eigene Satzung, in der Name, Sitz, Bestimmungen zur Mitgliedschaft sowie Zweck, Aufgaben und Organe des Verbandes festgeschrieben sind.
Das wichtigste Gremium des Verbandes ist das Präsidium, an dessen Spitze der Präsident und die drei Vizepräsidenten stehen. Dieses Gremium vertritt den Verband nach außen und setzt Beschlüsse des Hauptvorstandes und der Mitgliederversammlung um (z.B. die Beitragsregelung und die Standesregeln). Das BDVI-Präsidium beruft zu den wichtigsten Sachthemen Fachkommissionen ein und übt über diese die Interessenvertretung und Beratungsfunktion gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung aus.
Entsprechend der Zuständigkeit der Bundesländer für das Vermessungswesen gliedert sich der BDVI in Landesgruppen. Da in Bayern die Öffentliche Bestellung von Freiberuflern noch nicht eingeführt worden ist, existieren derzeit 15 Landesgruppen, die engagierte Verbandspolitik vor Ort betreiben. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Landesgruppen ist in der entsprechenden Geschäftsordnung geregelt.
Die fünfzehn Landesgruppenvorsitzenden des Verbandes bilden den Hauptvorstand.
Die Verbandsarbeit des BDVI lebt vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder und der Arbeit der hauptamtlichen Kräfte. Die Bundesgeschäftsstelle in Berlin versteht sich als Dienstleister gegenüber den Verbandsmitgliedern und als Mittler zwischen diesen und den berufspolitisch relevanten Akteuren. Von hier aus wird die Gremien- und Kommissionsarbeit vorbereitet und die Landesgruppenarbeit unterstützt. Zu anderen Verbänden, Institutionen und Entscheidungsträgern werden die vielfältigen bestehenden Kontakte gepflegt und weiter ausgebaut.




