Seminare


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Die Neuordnung der Ausbildungsberuf in der Geoinformationstechnologie

Der Reformprozess der Ausbildungsberufe ist erfolgreich abgeschlossen worden. Seit dem 24.03.2010 liegt das Abschlussdokument des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vor. Der Koordinierungsausschuss von Bund und Ländern hat sich am 25.03.2010 mit den Entwürfen zur Neuordnung befasst. Mit Ende April wird mit der Veröffentlichung der Verordnung gerechnet und damit soll das planmäßige  Inkrafttreten zum 01.08.2010 erfolgen. Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan werden zusammen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Damit endet ein  langjähriges Reformvorhaben erfolgreich und in Konsens mit allen Partnern im Reformprozess. In der Zukunft gibt es den (die) neuen Vermessungstechniker(in) mit der Integration des Bergvermessungstechnikers. Der Ausbildungsberuf des Kartographen wurde aufgegeben. An seine Stelle tritt der Beruf des Geomatikers oder der Geomatikerin.

Die Veranstaltung informiert über den Reformprozess und die neuen Ausbildungsinhalte.

Die neue Ausbildungsverordnung mit dem  Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan für die Berufsschulen wird vorgestellt.

Die Veranstaltung richtet sich an die Ausbildungsbetriebe in NRW im Vermessungswesen und in der Geoinformationstechnologie.

Der Referent hat das Reformvorhaben als Sachverständiger beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) begleitet.

Referent: Dr.-Ing. Hubertus Brauer
Termine: 10.05.2010 in Köln
(Geißbockheim, Franz-Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln-Sülz)
21.06.2010 in Dortmund
(Best Western Parkhotel Wittekindshof, Westfalendamm 270, 44141 Dortmund)
Beide Termine wurden zusammengefasst und auf den 22.06.2010 in Köln verlegt.
Zeit: 14:00 bis 18:00 Uhr
Teilnehmerbeitrag: 40,00 €
Anmeldeschluss:  16.06.2010

Haftung des ÖbVI – Verteidigungsstrategie

Das Haftungsrisiko begleitet den Vermessungsingenieur in der täglichen Arbeit. Das betrifft sowohl gesetzliche Haftungstatbestände (Amtshaftung nach § 839 BGB und Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB) als auch die vertragliche Haftung nach dem BGB-Werkvertragsrecht. Bei beiden Haftungskomplexen stellt sich häufig die Frage, wie die Haftung des Vermessungsingenieurs im Verhältnis zu Fehlern sonstiger Baubeteiligter (Architekt, Bauunternehmer usw.), die mit der Vermessungsleistung zusammenhängen, zu sehen ist.

Ziel des Seminars ist, die wesentlichen Haftungsgrundlagen aufzuzeigen und dem Vermessungsingenieur Strategien an die Hand zu geben, wie er sich im Haftungsfall zu verhalten hat und welche Überlegungen er zur Verteidigung gegen Haftungsansprüche anzustellen hat.

Referent: Dr. Holthausen
Termine: 08.06.2010 in Berlin
Zeit: 10.00 – 16.00 Uhr
Teilnehmerbeitrag: 150,00 € (für Köln) bzw.
200,00 € (für Mellendorf, Berlin)
Anmeldeschluss: 30.04.2010 (für Köln) bzw.
14.05.2010
(für Mellendorf)
25.05.2010 (für Berlin)

GIS-Einführungsseminar für Mitarbeiter

Erläuterung zu den GIS-Einführungsseminaren:
Die ÖbVI sind bzgl. Geodatenmanagement sehr unterschiedlich aufgestellt. Es gibt Büros, die bereits intensiv GDM betreiben, aber auch Büros, die noch nicht mit einem GIS in Berührung kamen. Das 2-tägige Einführungsseminar richtet sich an ÖbVI-Mitarbeiter, die bislang noch nicht mit GIS gearbeitet haben. Inhalt dieses Kurses wäre der allgemeine Umgang mit GIS, Potentialerkennung, und viele praktische Aufgaben aus dem Büroalltag.

Kursthemen GIS-Einführung:

  • Unterschied GIS und CAD
  • Gängige GIS und Formatkunde
  • GIS Einsatzbereiche
  • Grundlagen in der GIS-Bedienung
  • Katasterkarte im GIS darstellen und mit eigenen Daten/ Kundendaten anreichern
  • Umlegungskarte, B-Plan importieren, erstellen
  • Kanalnetz importieren und bearbeiten
  • Konstruieren
  • Sachdaten integrieren
  • Tabellen erzeugen und verwalten
  • Thematische Karten aus Kundendaten erzeugen
  • Statistische und thematische Auswertungen
Die ÖbVI, die bereits GDM betreiben, sollten Ihre Mitarbeiter in die Standard-GDM-Seminare (Grundlagen, Fortgeschrittene, Experten, Rechtsgrundlagen) schicken. Die Aufgaben, die in diesen Büros mit GDM bewältigt werden, unterscheiden sich schließlich nicht von denen anderer. Ein Anfänger-/Einführungskurs wäre hier immer zu oberflächlich. Aus dem 4-stufigen Seminarprogramm der AGIS GmbH kann jeder die Bereiche auswählen, die für seine Belange wichtig sind.
Termine: 09. und 10.06.2010
15. und 16.09.2010
Referenten: Michael Jäger
Oliver Best
Zeiten: 1. Tag: 09:30 bis 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Frankfurt am Main
Kosten: 780,00 € (incl. Mittagessen und Pausengetränke)
Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen, maximal 10 Personen
Anmeldeschluss: 09./10.06.2010: 25.05.2010
15./16.09.2010: 07.09.2010


Geodaten - Rechtlicher Handlungsrahmen

Das Geoinformationswesen wird insbesondere in dem Bereich Raum- und Stadtplanung, Umwelt- und Naturschutz, Landesverteidigung und innere Sicherheit, Katastrophenschutz, Energieversorgung und Landwirtschaft bedeutsam. Die Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen ist ein wichtiger Bestandteil der gegenwärtigen Informationsgesellschaft und Basis für behördliche Entscheidungsprozesse. Der rechtliche Handlungsrahmen im Bereich der Datensammlung, Analyse, Koordination, Verteilung, Kontrolle und Dokumentation von Geodaten muss auch vom ÖbVI beachtet werden, sofern er sich im Bereich des Geodatenmanagements betätigt.

Eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen geht mit der Verwendung von Geodaten einher. Das Seminar beleuchtet folgende juristische Fragen näher:

  1. Welche Bedeutung hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf Google Street View/Maps/Earth?
  1. Wie gestaltet sich die aktuelle Interessenlage bei der Nutzung von Geoinformationen?  Verwendung versus Schutz von Geodaten?
  1. Wie ist der europäische und deutsche Rechtsrahmen ausgestaltet?
  1. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind von Bedeutung?
  1. Was ist vom Schutzbereich des Urheberrechts erfasst?
  1. Wie gestalten sich Lizenzvereinbarungen bei der Einräumung von Nutzungsrechten zur Verwertung der Geobasisdaten?

Ziel des Seminars ist es, rechtliche Grundkenntnisse im Umgang mit Geodaten zu vermitteln, da sich auch für den ÖbVI vielseitige Möglichkeiten für weitere Betätigungsfelder bei der Entwicklung von Geoinformationsdiensten ergeben können. Die INSPIRE-Richtlinie fördert diese Entwicklung durch Schaffung einer Europäischen Geodateninfrastruktur.

Referentin: Dr. Keddo
Termine: 10.06.2010 Köln
17.06.2010 Mellendorf
24.06.2010 Berlin
Zeit: 09.30 – 13.00 Uhr


Training "Geodatenmanagement" für ÖbVI - Teil 1, Zielgruppe ÖbVI, Abteilungsleiter, Büroleiter

Die Bedeutung von Geodaten ist inzwischen von vielen Entscheidungsträgern erkannt worden. Geodatenmanagement gehört mittlerweile zu den zentralen Aufgaben in vielen Behörden und Unternehmen. Mit den Möglichkeiten der digitalen Grafikverarbeitung und der elektronischen Verbreitung haben sich Geodaten, aber auch Geo-Softwarelösungen in fast allen Branchen etabliert.

Der Geodät im Allgemeinen und der ÖbVI im Besonderen bringt eine Fülle von Kenntnissen aus den Bereichen Datenerfassung und Datenqualität mit. Gerade die Zusammenhänge zwischen Grundeigentum und Liegenschaftskataster und die damit verbundenen Verwaltungsvorgänge und rechtlichen Belange sind ein entscheidender Marktvorteil der öffentlichen Bestellung. Doch nutzen die ÖbVI diesen Vorteil tatsächlich?

Der Geodatenmarkt ist entgegen aller Krisen ein aufstrebender Markt.
Die BDVI-Kommission "Geoinformation" hat daher ein speziell auf ÖbVI-Büros (getrennt nach ÖbVI/Büroleiter und Mitarbeiter) zugeschnittenes Schulungskonzept erarbeitet. In Zusammenarbeit mit dem Bildungsinstitut und der AGIS GmbH wurde dieses Konzept in ein praxisorientiertes Seminar umgesetzt.

Wer wissen möchte, was es außer den Geobasisdaten sonst noch gibt und vor allem, wie man damit Geld verdienen kann, ist bei diesem Training willkommen. Es richtet sich an alle ÖbVI, die "über den Tellerrand" hinausschauen möchten.

Das Training geht über zwei Tage. Am ersten Tag werden allgemeine Grundlagen und Marktverhältnisse betrachtet. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Positionierung der ÖbVI im Geodatenmarkt gelegt. Das Thema wird sowohl kritisch, als auch zukunftsorientiert betrachtet. Am zweiten Tag wird globales GIS-Basiswissen vermittelt. Die Theorie des ersten Tages wird mit Fakten hinterlegt und nachvollziehbar und anwendbar gemacht.

Eine ausführliche Seminarbeschreibung finden Sie hier oder auch unter www.fortbildung-geodaten.de.

Referenten:
Dipl.-Ing. Michael Jäger
Diplom-Geograph Oliver Best
Termine:
16./17.06.2010
Zeiten:
1. Tag: 09:30 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 16:30 Uhr
Ort: Frankfurt am Main
Kosten: 780,00 € pro Teilnehmer (incl. Mittagessen und Pausengetränke)
Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen, maximal 10 Personen

 


Sachverständigenrecht – aktuelle Rechtsprechung

Ein - mitunter wesentlicher - ÖbVI-Tätigkeitsbereich besteht in der Erstellung von Sachverständigengutachten im privaten, behördlichen oder gerichtlichen Auftrag. Das Ergebnis der Beurteilung in einem konkreten Sachverhalt ist häufig allein von der Einschätzung des Sachverständigen abhängig. Seine Feststellungen und seine Bewertung hat daher herausragende Bedeutung. Umso wichtiger ist, dass der Sachverständige hinsichtlich

  • seiner Beauftragung
  • seiner Feststellungen und Bewertungen und schließlich
  • seiner Abrechnung

auf eindeutiger Rechtsgrundlage und unter Vermeidung von Verfahrensfehlern oder materiellen Fehlern tätig wird.

Hierzu  will das Seminar Unterstützung geben.

Referent: Dr. Holthausen
Termine: 08.09.2010 Köln
15.09.2010 Mellendorf
Zeit: 10.00 – 16.00 Uhr


Vertragsrecht – der ÖbVI als Vertragspartner 

ÖbVI sind Vertragspartner einer Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsarten, wie Vermessungs-, Miet-, Kauf-, Arbeits-, Lizenz-, Darlehensverträgen und weiteren Verträgen. Doch was ist bei der Formulierung, dem Abschluss und dem Vollzug von Verträgen zu beachten?

Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über alles Wissenswerte zur Vertragsgestaltung unter Behandlung folgender Themenblöcke:

  1. Verortung im Rechtssystem
  1. Was ist ein Vertrag?
  1. Welche Vertragsarten sind von Bedeutung?
  1. Typische Fallstricke: Mängel im Vertrag
  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Kurzer Exkurs: Haftung
Ziel des Seminars ist es, Sie mit den Grundzügen des Vertragsrechts vertraut zu machen. Sie sollen vertragsrechtliche Fragestellungen für Ihren Arbeitsalltag beurteilen und beantworten können. Durch die Einführung in die Vertragsgestaltung können Sie Schwachstellen in Verträgen ausmachen und verhindern so typische Fallstricke bei Vertragsverhandlungen. Die aktuelle Rechtslage soll Ihnen anhand von Praxisbeispielen und Tipps vermittelt und eine Argumentationsbasis für künftige Vertragsverhandlungen geschaffen werden.
Referentin: Dr. Keddo
Termine: 21.09.2010 Köln
28.09.2010 Mellendorf
05.10.2010 Berlin
Zeit: 09.30 – 13.00 Uhr


Haftung des Sachverständigen

Der Bedeutung seiner Gutachten entsprechend ist der Sachverständige einer Reihe von Haftungsrisiken ausgesetzt. Die durch ein gerichtliches Gutachten benachteiligte Prozesspartei, der private Auftraggeber oder auch Dritte, die der Sachverständige nicht einmal kennt (z.B. der Erwerber einer Immobilie, für die der Gutachter im Auftrag einer Bank ein Wertgutachten erstellt hat) – sie alle werden im Falle tatsächlicher oder vermeintlicher Fehler um einen Regress gegen den Gutachter bemüht sein. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben das System der Haftung des Sachverständigen inzwischen soweit ausgelotet, dass zwar einerseits eine Beschränkung erfolgt ist (z. B. für den gerichtlichen Sachverständigen § 839a BGB: Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit), andererseits aber der Kreis der möglichen Geschädigten erheblich ausgedehnt wurde (Problem der Drittbetroffenheit).

Das Seminar behandelt die Haftungsgefahren im Einzelnen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung.

Referent: Dr. Holthausen
Termine: 30.09.2010 Köln
07.10.2010 Mellendorf
Zeit: 09.30 – 13.00 Uhr


Der ÖbVI als Behörde

Der ÖbVI muss als Behörde im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit das allgemeine und formelle Verwaltungsrecht, Prinzipien des Verwaltungshandelns und das Verwaltungsprozessrecht kennen und beachten. Zwar ist jeder ÖbVI durch seine Ausbildung mit den rechtlichen Grundlagen des Verwaltungsrechts vertraut. Die Praxis vermittelt darüber hinaus jedoch eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, die über das Lehrbuch hinausgehen. Sei es bei dem Gang des Verwaltungsverfahrens, bei dem Erlass eines Verwaltungsaktes oder bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten – Sie als ÖbVI müssen wissen, welche Anforderungen an Ihr hoheitliches Handeln gestellt werden, wie Sie im Streitfall reagieren können und welche Rechtschutzmöglichkeiten Ihnen das Recht gewährt.

Das Seminar soll Ihnen einen Überblick über folgende Themengebiete geben:

  1. Allgemeines Verwaltungsverfahren

Zuständigkeit und Einleitung

Verfahrensgrundsätze

Begriff des Beteiligten

Tatbestände der Befangenheit

Entscheidung

Verfahrensmängel

  1. Verwaltungsakt

Bedeutung und Begriff

Wirksamkeit und Bindungswirkung

Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit

Rücknahme und Widerruf

  1. Verwaltungszustellungsrecht
  1. Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln
  1. Exkurs: Besonderes Verwaltungsrecht

Ziel des Seminars ist es, einen rechtlichen Handlungsrahmen anhand einer Reihe von Praxisbeispielen aufzuzeigen, die es Ihnen ermöglicht, Konflikte bzw. Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden bzw. hierauf erfolgreich zu reagieren.  

Referentin: Dr. Keddo
Termine: 26.10.2010 Köln
28.10.2010 Mellendorf
Zeit: 09.30 – 13.00 Uhr


Zwangsvollstreckungsrecht – Forderungsvollstreckung durch den ÖbVI im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht

Was nützen der schönste Auftrag und die üppigste Rechnung, wenn der Schuldner nicht zahlt? Niemand bleibt von Forderungsausfällen verschont.

Das Seminar soll dazu dienen, Hinweise zu einer erfolgreichen Forderungsvollstreckung zu geben. Das betrifft maßgeblich die Vollstreckung aus Kostenbescheiden, aber auch aus zivilprozessualen Titeln (Vollstreckungsbescheid, Urteil usw., soweit sich der ÖbVI hieran selbst versucht).

Referent: Dr. Holthausen
Termine: 03.11.2010 Köln
10.11.2010 Mellendorf
Zeit: 10.00 – 16.00 Uhr


Generationennachfolge – „Der Übergabevertrag“

In Zeiten schwieriger Marktverhältnisse ist die Übertragung des Büros auf einen Nachfolger besonders problematisch. Der Erwerb eines Büros ist für den Käufer mit gewichtigen Risiken verbunden, aber auch für den Verkäufer ergeben sich im Zusammenhang mit der Suche nach einem Nachfolger und der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zu dem Interessenten sowohl in der Verhandlungs- als auch der Vertragsabschlussphase und auch noch nach Abschluss des Übergabevertrages zahlreiche Fragen.

Das Seminar soll Hilfestellung für Verkäufer und Käufer für die Führung der Verhandlungen und den Inhalt des Übergabevertrages (ohne Behandlung steuerlicher Probleme) geben.

Referent: Dr. Holthausen
Termine: 16.11.2010 Köln
23.11.2010 Mellendorf
Zeit: 09.30 – 13.00 Uhr




Alle Seminare werden bei der Ingenieurkammer-Bau zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gem. § 3 Abs. 2 Fort- und Weiterbildungsordnung eingereicht.

Das Bildungsinstitut akzeptiert für alle Seminare den "Bildungsscheck" für Nordrhein-Westfalen. Nähere Informationen hierzu finden sie unter www.mags.nrw.de.


 
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